Stand: 21. April 2021
Turnbetrieb / Spielbetrieb / Anlässe
Die Riegen des TV Frenkendorf halten den Turnbetrieb insofern aufrecht, als dass es die Regelungen, Massnahmen und Witterungsbedingungen erlauben.
In Abklärung sind die Durchführungen von Meisterschaftsrunden im Volleyball und Faustball im Frühjahr 2021.
Spieltermine Volleyball Link!
Abgesagt sind folgende Anlässe 2021: Schnellster Frenkendörfer, Eierlesen Frenkendorf, Kantonale Meisterschaften im Vereinswettkampf (KMVW), Jugendturnfest Buus Jugendturnfest Laufental und Baselbieter Kantonalturnfest (KTF21).
Das OK 100 Jahre MR wird am 5. Juni 2021 keinen Jubiläumsanlass «100+1 Jahre Männerriege TV Frenkendorf» durchführen. Diese zweite Absage nach 2020 ist eine Folge der immer noch heiklen und unsicheren Situation betreffend der Durchführung von Anlässen. Wenn möglich, findet am 5. Juni 2021 eine Faustballmeisterschaftsrunde auf der Egg statt.
Info Coronavirus
Weitere Lockerungen im Sportbereich ab 19. April
Der Bundesrat hat am 14. April einen nächsten Öffnungsschritt per 19. April beschlossen. Folgende Sportaktivitäten sind ab dem 19. April 2021 zulässig:
a. Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen mit Jahrgang 2001 oder jünger, einschliesslich Wettkämpfe ohne Publikum;
b. Sportaktivitäten, einschliesslich Wettkämpfe ohne Publikum, die von Einzelpersonen oder in Gruppen bis zu 15 Personen mit Jahrgang 2000 und älter ausgeübt werden:
– im Freien, wenn eine Gesichtsmaske getragen oder der erforderliche Abstand eingehalten wird,
– in Innenräumen, wenn eine Maske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten wird (diesbezüglich gibt es auch Ausnahmen, wenn alle folgenden Punkte erfüllt werden: Wenn mindestens eine Fläche von 25m2 (bei keiner erheblichen körperlichen Anstrengung: 15m2) pro Person zur Verfügung steht oder Abschrankungen angebracht werden, wenn sich nicht mehr als 15 Personen im Raum aufhalten, die Räumlichkeit über eine wirksame Lüftung verfügt (dies trifft nicht auf eine herkömmliche Sporthalle zu)).
c. Trainingsaktivitäten und Wettkämpfe von Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern, die einen nationalen oder regionalen Leistungssportausweis von Swiss Olympic (Swiss Olympic Card) besitzen oder Angehörige eines nationalen Kaders eines nationalen Sportverbands sind und die als Einzelpersonen, in Gruppen bis zu 15 Personen oder als beständige Wettkampfteams trainieren;
d. Trainingsaktivitäten und Wettkampfspiele von Teams, die einer Liga mit professionellem oder semiprofessionellem Spielbetrieb oder einer nationalen Nachwuchsliga angehören; ist der Spielbetrieb nur in der Liga eines der beiden Geschlechter professionell oder semiprofessionell, so dürfen die Trainingsaktivitäten und Wettkampfspiele auch in der entsprechenden Liga des anderen Geschlechts stattfinden.Hinweis: Sportaktivitäten in Gruppen bis zu 5 Personen sind von der Pflicht zur Erarbeitung eines Schutzkonzepts ausgenommen.
Ergänzung durch die Covid-19 Verordnung durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft vom 19. Januar 2021
Kinder ab 10 Jahren müssen in Baselbieter Schulanlagen eine Schutzmaske tragen, bis sie am genauen Durchführungsort (bspw. in der Turnhalle) des Vereinstrainings sind. Während des Trainings kann die Maske abgelegt werden.
Schutzmassnahmen Turnsport
Der Bundesrat hat am 14. April 2021 Änderungen der Massnahmen gegen den Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus beschlossen, die auch den Sport betreffen und ab dem 19. April 2021 gelten.
• Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen mit Jahrgang 2001 oder jünger, einschliesslich Wettkämpfe ohne Publikum sind erlaubt.
• Sportaktivitäten, einschliesslich Wettkämpfe ohne Publikum, in Gruppen bis zu max. 15 Personen mit Jahrgang 2000 und älter:
– im Freien, wenn eine Gesichtsmaske getragen oder der erforderliche Abstand eingehalten wird.
– in Innenräumen, wenn eine Maske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten wird.
• Sportarten mit Körperkontakt sind in Innenräumen weiterhin nicht erlaubt, im Aussenbereich weiterhin nur, wenn eine Maske getragen wird.
Wir empfehlen alle sportlichen Aktivitäten nach draussen zu verlegen.
Neu dürfen Erwachsene auch wieder in der Halle mit max. 15 Personen trainieren. Es muss eine Maske getragen und der Abstand (1,5 Meter) immer eingehalten werden.
Sport ohne Maske ist nur möglich, wenn der Sport mit Maske nicht ausgeübt werden kann und strenge Abstandsvorgaben umgesetzt werden (25 m2 pro Person bei körperlich anstrengenden Aktivitäten wie Ausdauertraining, 15 m2 p. P. bei «ruhigen», stationären Aktivitäten wie Yoga).
Wettkämpfe begrenzt wieder erlaubt
Wettkämpfe bei den Erwachsenen sind mit maximal 15 Personen und ohne Publikum auch wieder erlaubt. Dies gilt nur für Sportarten ohne Körperkontakt.
Alle oben erwähnten Massnahmen müssen aber auch an den Wettkämpfen eingehalten werden.
Verschärfung beim Muki-Turnen
Beim Muki-Turnen gibt es nach Absprache mit dem Bundesamt für Sport eine Verschärfung:
Neu ist das Muki-Turnen zwar drinnen auch wieder erlaubt, jedoch zählen die Kinder zu den 15 Personen dazu:
Das Muki-Turnen ist mit max. 15 Personen (drinnen und draussen) erlaubt. Die Kinder sind bei der maximalen Gruppengrössen von 15 Personen mitzuzählen. Bisher haben die Kinder nicht zu den 15 Personen gezählt.
Info Sportamt BL: Link Link zu Schutzmassnahmen Turnsport
Links: Schutzkonzepte Schweizerischer Turnverband – Schutzkonzepte Swiss Volley – Schutzkonzept Spielbetrieb VR TVF 20201021