Stand: 29. Dezember 2021

Turnbetrieb / Spielbetrieb / Anlässe

Die Riegen des TV Frenkendorf halten den Turnbetrieb insofern aufrecht, als dass es die Regelungen, Massnahmen und Witterungsbedingungen erlauben.
Es gelten nach wie vor jeweils die Schutzkonzepte der Anlagen, welche zwingend eingehalten werden müssen. Orientiert euch bei Eurer Gemeinde.

kleiner Piks – grosse Wirkung
und blybet alli gsund!

Bundesrat beschliesst weitergehende Massnahmen

Ab Montag, 20. Dezember 2021 (gemäss COVID-19-Verordnung besondere Lage vom 17. Dezember 2021) gilt schweizweit unter anderem:

Zu Innenräumen von Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G).
Detaillierte Angaben gemäss COVID-19-Verordnung besondere Lage vom 17. Dezember 2021 sowie Infografik_Corona_20211217.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen bei sportlichen Aktivitäten in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben keine Gesichtsmaske tragen.

Infoblatt: Regeln für den Sport gemäss Covid-19-Verordnung besondere Lage, Stand 20.12.2021

Die folgenden Personen haben mit einem Impf-, Genesungs- oder Testzertifikat Zugang (3G) zu sportlichen Aktivitäten in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben auch im Rahmen von Veranstaltungen keine Maske zu tragen:

1. Leistungssportlerinnen und -sportler, die einen nationalen oder regionalen Leistungssportausweis von Swiss Olympic (Swiss Olympic Card) besitzen oder Angehörige eines nationalen Kaders eines nationalen Sportverbands sind,
2. Sportlerinnen und -sportler in Teams, die einer Liga mit professionellem oder semiprofessionellem Spielbetrieb oder einer nationalen Nachwuchsliga angehören; ist der Spielbetrieb nur in der Liga eines der beiden Geschlechter professionell oder semiprofessionell, so gilt die Befreiung von der Maskenpflicht auch für die Liga des anderen Geschlechts.

Art. 20 Besondere Bestimmungen für sportliche oder kulturelle Aktivitäten
1 Bei sportlichen oder kulturellen Aktivitäten im Freien gilt Folgendes:

a. Es besteht keine Pflicht zur Zugangsbeschränkung.

b. Es besteht keine Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske.

c. Es besteht keine Pflicht zur Einhaltung des erforderlichen Abstands.


2 Bei sportlichen oder kulturellen Aktivitäten von mehreren Personen in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben gilt Folgendes:

a. Der Zugang muss auf Personen mit einem Impf oder Genesungszertifikat beschränkt werden; er kann auch auf Personen beschränkt werden, die sowohl über ein Impf oder Genesungs als auch über ein Testzertifikat verfügen.

b. Die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske richtet sich nach Artikel 6.

c. Es muss eine wirksame Lüftung vorhanden sein

FAQ https://www.baspo.admin.ch/de/aktuell/covid-19-sport.html#faq:

Was gilt grundsätzlich für den Sport in Innenräumen mit der Einführung der 2G-Zertifikatspflicht?
Für sportliche Aktivitäten in Innenräumen gilt für Personen ab 16 Jahren grundsätzlich die 2G-Zertifikatspflicht. Ein 2G-Zertifikat erhalten Geimpfte und Genesene. Es kann aber auch auf 2G+ (Geimpft, Genesen plus Testzertifikat) ausgeweitet werden. Kein Testzertifikat wird in dieser Konstellation benötigt, wenn die Impfung oder Genesung maximal 120 Tage zurückliegt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem folgenden Link: Covid-Zertifikat.

Gilt beim Sporttreiben eine Maskenpflicht?
Draussen nicht. In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt eine grundsätzliche Maskenpflicht. Davon ausgenommen sind bei der eigentlichen Sportausübung im Amateur- und Breitensport nur Personen, die geimpft, genesen und negativ getestet sind (2G+).

Müssen sich alle Personen für die Sportausübung in Innenbereichen testen lassen?
Nein. Personen deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht mehr als 120 Tage zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen.

Darf an Stelle der 2-G-Regelung auch eine 2G+ eingeführt werden?
Ja, der Betreiber kann den Zugang zu seinem Betrieb auf Personen beschränken, die geimpft oder genesen sind und zusätzlich noch ein Testzertifikat vorweisen.

Gilt die neue 2G-Regelung auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren?
Nein. Und sie müssen auch keine Maske tragen.

Info Sportamt BL: Link  Schutzmassnahmen Turnsport: Link

Links: Schutzkonzepte Swiss VolleySchutzkonzept Spielbetrieb VR TVF 20201021