Stand: 4. März 2021
Die Riegen des TV Frenkendorf halten den Turnbetrieb insofern aufrecht, als dass es die Regelungen, Massnahmen und Witterungsbedingungen erlauben.
In Abklärung sind die Durchführungen von Meisterschaftsrunden im Volleyball und Faustball im Frühjahr 2021.
Info Coronavirus
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/bildungs-kultur-und-sportdirektion/sport/medien-und-kommunikation/info-coronavirus
Verlängerung der befristeten Massnahmen und Lockerungen im Sportbereich
Der Bundesrat hat am 24. Februar die im Januar beschlossenen Massnahmen auf Grund der epidemiologischen Lage verlängert und in einzelnen Bereichen gelockert. Folgende Sportaktivitäten sind ab dem 1. März 2021 zulässig:
Öffentlich zugängliche Innenbereiche von Einrichtungen und Betriebe im Sport sind für das Publikum geschlossen, mit Ausnahme von:
1. Skigebieten und anderen Anlagen im freien Gelände,
2. Anlagen für den Reitsport,
3. Anlagen in Hotels, sofern sie nur für Hotelgäste zugänglich sind.
Zulässig bleibt die Nutzung von Einrichtungen und Betrieben im Sport für Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen mit Jahrgang 2001 oder jünger, einschliesslich Wettkämpfe ohne Publikum.
Im Bereich des Sports sind folgende Sportaktivitäten zulässig:
a. Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen mit Jahrgang 2001 oder jünger, einschliesslich Wettkämpfe ohne Publikum;
b. Sportaktivitäten, die von Einzelpersonen und in Gruppen bis zu 15 Personen mit Jahrgang 2000 und älter ausgeübt werden, ohne Körperkontakt, im Freien und sofern eine Gesichtsmaske getragen oder der erforderliche Abstand eingehalten wird; Wettkämpfe sind verboten; (Einrichtungen unter freiem Himmel wie Kunsteisbahnen, Golf-, Tennis- Fussballplätze, Kletterparks, Leichtathletik-Stadien etc. dürfen öffnen)
c. Trainingsaktivitäten und Wettkämpfe von Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern, die einen nationalen oder regionalen Leistungssportausweis von Swiss Olympic (Swiss Olympic Card) besitzen oder Angehörige eines nationalen Kaders eines nationalen Sportverbands sind und die als Einzelpersonen, in Gruppen bis zu 15 Personen oder als beständige Wettkampfteams trainieren;
d. Trainingsaktivitäten und Wettkampfspiele von Teams, die einer Liga mit professionellem oder semiprofessionellem Spielbetrieb oder einer nationalen Nachwuchsliga angehören; ist der Spielbetrieb nur in der Liga eines der beiden Geschlechter professionell oder semiprofessionell, so dürfen die Trainingsaktivitäten und Wettkampfspiele auch in der entsprechenden Liga des anderen Geschlechts stattfinden.
Hinweis: Sportaktivitäten in Gruppen bis zu 5 Personen sind von der Pflicht zur Erarbeitung eines Schutzkonzepts ausgenommen.
Ergänzung durch die Covid-19 Verordnung durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft vom 19. Januar 2021
Kinder ab 10 Jahren müssen in Baselbieter Schulanlagen eine Schutzmaske tragen, bis sie am genauen Durchführungsort (bspw. in der Turnhalle) des Vereinstrainings sind. Während des Trainings kann die Maske abgelegt werden.
Link zu Schutzmassnahmen Turnsport
Links: Schutzkonzepte Schweizerischer Turnverband – Schutzkonzepte Swiss Volley – Schutzkonzept Spielbetrieb VR TVF 20201021